Neue Anforderungen für die Daueraufenthaltsgenehmigung in Paraguay – Beschluss D.N.M. Nr. 407

Migrationsbehörde legt neue Kriterien für den Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit fest
⚠ Wichtige Änderung: Die Nationale Migrationsbehörde Paraguays hat mit Beschluss D.N.M. Nr. 407 neue Nachweispflichten für den Daueraufenthalt eingeführt. Diese Regelung gilt ab sofort.

Beschluss D.N.M. Nr. 407 – Kriterien zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Anwendbar auf die in Gesetz Nr. 6984/22 und Gesetz Nr. 3565/08 vorgesehenen Regelungen

Artikel 1 – Gegenstand

Zweck dieses Beschlusses ist die Festlegung der Kriterien, Bedingungen und Nachweismittel für den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Zulässigkeitsvoraussetzung für Anträge auf Daueraufenthalt. Die Bestimmungen gelten für Anträge gemäß Gesetz Nr. 6984/22 "ÜBER DIE MIGRATION" sowie Gesetz Nr. 3565/08 (MERCOSUR-Abkommen).

Artikel 2 – Wesen des Nachweises

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Daueraufenthalt. Sie muss durch geeignete, ausreichende und überprüfbare Unterlagen nachgewiesen werden, aus denen die tatsächliche Erzielung von Einkommen oder die Verfügbarkeit wirtschaftlicher Mittel hervorgeht. Der Nachweis kann nicht vermutet werden – er muss aktiv belegt werden.

Artikel 3 – Allgemeine Anforderungen an die Unterlagen

Alle eingereichten Dokumente müssen:

  • mit dem im Antrag auf befristeten Aufenthalt angegebenen Beruf übereinstimmen
  • eine objektive Überprüfung tatsächlicher Einkünfte ermöglichen
  • gültig und aktualisiert sein
  • legalisiert oder mit Apostille versehen und ggf. ins Spanische übersetzt sein

Artikel 4 – Die 12 anerkannten Kategorien

Der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann über folgende Kategorien erbracht werden:

  1. Akademische Berufe (Professionen)
  2. Technische Berufe
  3. Arbeitnehmer
  4. Selbstständige (Handel und Dienstleistungen)
  5. Fernarbeiter / Digitale Nomaden
  6. Eigentümer von Immobilien
  7. Aktionäre oder Gesellschafter juristischer Personen (inkl. EAS)
  8. Landwirte oder Viehzüchter
  9. Religionsangehörige
  10. Rentner oder Pensionäre
  11. Unterhaltsberechtigte
  12. Studierende

Wichtige Anforderungen je Kategorie im Detail

Akademische und Technische Berufe (Art. 5 + 6)

Hochschul- bzw. Technikerabschluss beim Bildungsministerium (MEC) eingetragen. Zusätzlich Nachweis der tatsächlichen Berufsausübung durch IPS-Versicherungsnachweis, registrierten Arbeitsvertrag oder Steuerunterlagen (IVA der letzten 3 Monate / IRP des letzten Jahres). Der bloße Abschluss allein reicht nicht aus.

Arbeitnehmer (Art. 7)

IPS-Versicherungsnachweis oder vom Arbeitsministerium bestätigter Arbeitsvertrag.

Selbstständige (Art. 8)

Steuerliche Registrierung als natürliche Person + IVA-Erklärungen der letzten 3 Monate oder IRP des letzten Jahres.

Fernarbeiter / Digitale Nomaden (Art. 9)

Arbeitsbescheinigung mit Angabe der erzielten Einkünfte und Auszahlungsweise. Im Ausland ausgestellte Dokumente müssen apostilliert und ins Spanische übersetzt sein.

Eigentümer von Immobilien (Art. 10)

Eigentumstitel beim nationalen Register (RUN) eingetragen – die Eintragung darf nicht älter als 2 Jahre sein. Zusätzliche Einkommensnachweise aus der Immobilie können verlangt werden.

Aktionäre / Gesellschafter (Art. 11)

Beglaubigte Kopie des Gesellschaftsvertrags oder Aktienregisters (RUN). Bei EAS: Bescheinigung der DGPEJBF.

Rentner / Pensionäre (Art. 14)

Renten- oder Pensionsbescheinigung mit Angabe der Höhe der Bezüge und des Finanzinstituts – ordnungsgemäß apostilliert.

Unterhaltsberechtigte (Art. 15)

Ehegatten: legalisierte Heiratsurkunde + Kopie des paraguayischen Ausweises des unterhaltspflichtigen Partners. Eltern/Großeltern: Nachweis der Familienbeziehung + Ausweis der unterhaltspflichtigen Person.

Studierende (Art. 16)

Achtung: Der Studierendenstatus allein ist kein ausreichender Nachweis. Zusätzlich müssen eigene Einkünfte oder nachgewiesene Unterhaltszahlungen eines Familienangehörigen belegt werden.

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Foto von Markus Spiske auf Unsplash

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