Das Territorialprinzip: Warum Paraguay steuerlich interessant ist
Paraguay besteuert ausschließlich Einkommen, das im Inland erwirtschaftet wird. Einnahmen aus dem Ausland – etwa aus einem deutschen Unternehmen, aus Vermietung im Heimatland oder aus ausländischen Kapitalanlagen – unterliegen in Paraguay grundsätzlich keiner Einkommensteuer. Dieses sogenannte Territorialprinzip ist der Kern des steuerlichen Interesses an Paraguay.
Das bedeutet: Wer in Paraguay lebt, aber seinen Lebensunterhalt durch ausländische Einnahmen finanziert, zahlt auf diese Einnahmen in Paraguay keine Steuern.
Wichtig: Cédula und Residencia ersetzen NICHT die steuerliche Abmeldung
Ein weit verbreitetes Missverständnis: Die paraguayische Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) und die Cédula sind kein Automatismus für eine steuerliche Abmeldung in Deutschland oder Österreich. Wer steuerlich aus Deutschland oder Österreich ausscheiden möchte, muss dies aktiv beim zuständigen Finanzamt tun – und dabei die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Paraguay Service begleitet den Einwanderungsprozess fachkundig, ist jedoch keine 📖 Weiterführend: Paraguay Einwanderungsgesetz 6984/2022 - Was Residencia-Inhaber wissen muessen
Kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay
Zwischen Deutschland und Paraguay besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Das bedeutet: Ohne aktive steuerliche Abmeldung in Deutschland kann es theoretisch zu einer Doppelbesteuerung kommen – also sowohl in Deutschland als auch in Paraguay (falls dort paraguayisches Einkommen erzielt wird).
Auch für Österreich gilt: Es besteht kein DBA mit Paraguay. Die individuelle Steuersituation hängt stark vom Einzelfall ab und sollte unbedingt professionell geprüft werden.
Steuern in Paraguay: Was gibt es?
Paraguay erhebt verschiedene Steuerarten, die für Ausländer mit paraguayischem Einkommen oder paraguayischer Tätigkeit relevant sein können:
- Einkommensteuer (IRACIS/IRE): Für Unternehmen und Selbstständige auf in Paraguay erwirtschaftete Gewinne
- Mehrwertsteuer (IVA): 10 % Normalsatz, 5 % ermäßigter Satz (z. B. auf Grundnahrungsmittel, Medikamente)
- Grundsteuer (IBI): Auf Immobilienbesitz in Paraguay
- Kapitalertragsteuer (IDU): Auf bestimmte inländische Kapitalerträge
Einnahmen aus dem Ausland unterliegen diesen Steuern grundsätzlich nicht – solange sie nicht in Paraguay erwirtschaftet wurden.
Der RUC: Die paraguayische Steuernummer
Wer in Paraguay wirtschaftlich tätig wird – sei es als Selbstständiger, Unternehmer oder bei der Eröffnung eines Bankkontos – benötigt den RUC (Registro Único del Contribuyente), die paraguayische Steuernummer. Die Beantragung des RUC ist ein eigenständiger Prozess und nicht automatisch im Cédula-Prozess enthalten.
Paraguay Service bietet die RUC-Beantragung als separate Serviceleistung an.
Firmengründung und steuerliche Struktur in Paraguay
Paraguay ist auch für Unternehmer interessant. Die Unternehmensbesteuerung ist im internationalen Vergleich moderat, und die Gründung einer paraguayischen Gesellschaft ist mit professioneller Unterstützung gut umsetzbar. Wer eine Firma gründen möchte, sollte jedoch die steuerliche Struktur von Anfang an richtig aufsetzen – auch das erfordert in der Regel einen lokalen Steuerberater oder Anwalt.
Steuerliche Planung: Was du beachten solltest
Wenn du nach Paraguay auswandern und steuerliche Vorteile nutzen möchtest, solltest du:
- Dich frühzeitig von einem deutschen/österreichischen Steuerberater mit Auslandsexpertise beraten lassen
- Klären, ob und wie du dich in Deutschland/Österreich steuerlich abmelden kannst
- Die Anforderungen für einen tatsächlichen Wohnsitzwechsel (Lebensmittelpunkt, Aufenthaltsdauer etc.) verstehen
- Paraguay-seitigen steuerrechtlichen Rat bei einer lokalen Kanzlei einholen, wenn du dort wirtschaftlich aktiv wirst
Unsere Leistung: Einwanderungsprozess, nicht Steuerberatung
Paraguay Service begleitet dich beim gesamten Einwanderungsprozess – von der Aufenthaltsgenehmigung und
📖 Mehr dazu: Firmengründung in Paraguay – Kosten, Ablauf und Vorteile
Cédula über Bankkonto und RUC bis hin zu Immobilien und Firmengründung. Steuerrechtliche Beratung ist ausdrücklich nicht Teil unseres Leistungsangebots.Wenn du Fragen zu deiner individuellen Situation hast und wissen möchtest, welche nächsten Schritte für dich konkret relevant sind, stehe ich dir gerne für ein Beratungsgespräch (80 €/Stunde) zur Verfügung. Eine allgemeine Ersteinschätzung per E-Mail ist kostenlos unter info@paraguayservice.com möglich.
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