Kinder-Reisepass
Mindestens noch 6 Monate Gültigkeit bei Ausreise!
Der Reisepass Ihres Kindes sollte bei der Rückreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Falls dies nicht zutrifft, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Reisepass. Berücksichtigen Sie dabei die Ausstellungsdauer – unter Umständen lässt sich diese gegen eine Gebühr verkürzen.
Biometrisches Passbild
Format: JPG / PNG - Weißer Hintergrund
Das Passbild sollte aktuell sein und den Anforderungen der biometrischen Vorgaben entsprechen. Dabei darf Ihr Kind auch gerne „etwas“ lächeln. Wichtig: Bitte auf weißem Hintergrund.
Internationale Geburtsurkunde
mit Apostille
Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument aus dem Geburtsland in der Amtssprache – z. B. für inländische Zwecke wie Schulanmeldung oder Ausweisanträge.
Die internationale Geburtsurkunde ist ein mehrsprachiges Dokument (meist gemäß Wiener Übereinkommen), das im Ausland verwendet werden kann, ohne dass eine zusätzliche Übersetzung notwendig ist – z. B. für Behörden in Paraguay oder eine Heirat.
Diese internationale Variante wird zwingend benötigt, da sie grenzüberschreitende amtliche Vorgänge erheblich erleichtert. Zusätzlich ist eine Haager Apostille erforderlich.
Polizeiliches Führungszeugnis
ab 15. Lebensjahr
mit Apostille
Zweck: Es dient dazu, Behörden, Arbeitgebern oder anderen Institutionen Auskunft über das Vorliegen (oder Nichtvorliegen) von strafrechtlichen Verurteilungen einer Person zu geben.
Inhalt: In einem Führungszeugnis sind in der Regel Eintragungen über Verurteilungen wegen Straftaten vermerkt, wobei je nach Land und Art des Führungszeugnisses bestimmte Verurteilungen nach einer gewissen Zeit oder unter bestimmten Bedingungen (z.B. bei geringfügigen Strafen) gelöscht werden können.
Ein polizeiliches Führungszeugnis wird in Paraguay ab dem 15. Lebensjahr verlangt und muss mit einer Apostille versehen sein.
Sorgerecht / Aufenthalt
mit Apostille
Bei minderjährigen Kindern sind – je nach Familiensituation – rechtliche Dokumente vorzulegen:
-
Sorgerecht
Umfasst alle Rechte und Pflichten bezüglich Erziehung, Gesundheit und Aufenthaltsort.
-
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Entscheidet darüber, wo das Kind lebt. Hat ein Elternteil dieses Recht allein, kann es den Wohnort (z. B. Paraguay) eigenständig bestimmen.
-
Notarielle Vollmacht / Einverständniserklärung
Wenn nur ein Elternteil mit dem Kind reist oder auswandert, wird eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt. - Bei schulpflichtigen Kindern sollte das letzte Schulzeugnis (mit Apostille) mitgeführt werden – besonders, wenn eine Schulanmeldung in Paraguay geplant ist.
Alle Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.
Wichtige Hinweise zur Antragstellung in Paraguay
- Die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt ausschließlich persönlich vor Ort in Paraguay.
Kinder müssen in Begleitung eines Elternteils bei der Migrationsbehörde erscheinen. Ab ca. 10 Jahren ist eine Fingerabdrucknahme und Fotoaufnahme üblich.
-
Die temporäre Aufenthaltsgenehmigung (Admisión Temporal) ist der erste Schritt. Diese wird nach vollständiger Antragstellung ausgestellt – in der Regel innerhalb von 90 Tagen.
-
Erst nach Erhalt der Admisión Temporal kann die Cédula de Identidad (Personalausweis) beantragt werden. Die Ausstellung der Cédula dauert im Anschluss ca. 30 weitere Tage.
✅ Bei uns ist keine zweite persönliche Vorsprache notwendig.
Wir realisieren die gesamte Beantragung – inklusive Abgabe der Unterlagen und Beantragung der Cédula – innerhalb eines Termins.
Bitte planen Sie hierfür ca. 4–5 Stunden ein.
Wenn Sie Fragen zur Antragstellung haben oder Unterstützung bei der Organisation und Vorbereitung benötigen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Dokumente hier hochladen